Nebenberuflich Freiberufler 2026: Grenzen, Steuern & Check
Nebenjob als Freiberufler

Es gibt viele gute Gründe für den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit. Die einen möchten ihr Einkommen aufbessern, andere suchen nach Abwechslung und wollen neue Fähigkeiten entwickeln. Eines ist sicher: Ein Nebenjob als Freiberufler bietet Flexibilität und Unabhängigkeit. In diesem Artikel verraten wir, worauf man achten sollte, wenn man nebenberuflich selbstständig machen will.

Das Wichtigste im Überblick

  • Geeignete Tätigkeiten sind vor allem ortsunabhängige und projektbasierte (z. B. UX, SEO, Webdesign, Beratung).
  • Verdienstmöglichkeiten sind stark branchenabhängig; Texter etwa können zwischen 30 €/Stunde und 150 €/Stunde verdienen (je nach Spezialisierung).
  • Steuerlich gilt: Einnahmen müssen dem Finanzamt gemeldet werden, der Grundfreibetrag liegt Stand 2026 bei 12.348 € pro Jahr.
  • Arbeitgeber müssen nicht grundsätzlich zustimmen, aber Arbeitsvertrag und Konkurrenzschutz sollten beachtet werden.
  • Kranken- und Sozialversicherungsaspekte sind relevant: wenn die freiberufliche Tätigkeit an Bedeutung gewinnt, kann eine Umstufung erfolgen.

In unserem Guide „Freelancer werden – 10 Schritte für den erfolgreichen Start ins eigene Business“ haben wir die wichtigsten To-dos für den Schritt in die Selbstständigkeit für Freelancer und Freiberufler gesammelt.

Nebenberuflich selbstständig werden: Ideen und Beispiele

Es gibt viele Berufsfelder, die man auch neben dem Hauptberuf ausüben kann. Dabei sollte man allerdings nicht vergessen, dass für die freiberufliche Nebentätigkeit weniger Zeit zur Verfügung steht als für den Hauptberuf. Daher lohnen sich vor allem die Jobs, die von zu Hause ausführt werden können, wie zum Beispiel:

  • das Schreiben von Artikeln
  • das Betreiben eines eigenen Blogs
  • das Instandhalten von Webseiten
  • das Programmieren von Apps
  • die Betreuung von Social-Media-Kanälen
  • das Optimieren der Sichtbarkeit von Websites (SEO, SEA)

Bei der Wahl der freiberuflichen Tätigkeit sollte auf keinen Fall die Konkurrenz außer Acht gelassen werden. Die Branche der Texter und Blogger ist seit Jahren stark umkämpft, sodass es nicht ganz einfach ist, hier Fuß zu fassen. Bei Spezialisierung kann man sich jedoch gut von Wettbewerbern abheben.

Tipp: Diese Fragen sollten sich vorab gestellt werden

  • Welche Fähigkeiten habe ich?
  • Was kann ich noch lernen?
  • Was würde ich gerne machen?

Verdienstmöglichkeiten: Das ist für Freiberufler drin

Gut bezahlt sind beispielsweise Tätigkeiten als Texter im Bereich Banken und Finanzen, IT, Automotive, Versicherungen sowie Telekommunikation. Am wenigsten verdienen Copywriter in der Touristik, Elektronik und im Bereich Medien. Je nach Erfahrungslevel und Spezialisierung (z. B. SEO) können freiberufliche Texter zwischen 30 Euro und 150 Euro pro Stunde oder Text verdienen.

Da die Technik-Branche in den vergangenen Jahren einen Aufschwung erlebt hat, sind technische Journalisten und vor allem Fachkräfte in der IT sehr gefragt. Das spiegelt sich auch in den Stundensätzen wider.

Auch die freiberufliche Nebentätigkeit als Grafiker, Webdesigner oder Unternehmensberater bietet sich für viele an, die hauptberuflich in Voll- oder Teilzeit arbeiten und sich ein zweites Standbein als Freelancer aufbauen wollen.

Das verrät unser alljährlicher Freelancer-Kompass. Zum Beispiel verdienen Freiberufler in der Branche „Beratung/Management“ etwa 121 Euro pro Stunde, in der IT-Infrastruktur winken im Durchschnitt 100 Euro stündlich und im Content-Bereich gibt es durchschnittlich 89 Euro.

Der Freelancer-Kompass 2026 zeigt, wie viel Freelancer wirklich verdienen – ob neben- oder hauptberuflich. Wer sich selbstständig machen möchte, findet im kostenlosen Download alles Wichtige rund um Stundensätze, Nettoverdienst und wirtschaftliche Realität. Eine Orientierungshilfe für alle, die fundierte Entscheidungen treffen wollen.

hinweis

Der durchschnittliche Stundensatz aller Freelancer liegt 2026 bei 103 Euro – damit ist er erstmals seit der Erhebung gesunken. Spannende dabei: 62 Prozent der Befragten planen für 2026 keine Anpassung ihres Stundensatzes, 29 Prozent wollen erhöhen und 9 Prozent senken. 49 Prozent berichten von einer schlechteren Auftragslage als im Vorjahr. Für den Einstieg nebenberuflich heißt das: Der Markt ist selektiver geworden, aber die Honorare sind stabil.

Durchschnittlicher Stundensatz nebenberuflicher Freelancer

Nebenberufliche Freelancer erzielen 2026 im Durchschnitt 97 Euro pro Stunde. Hauptberufliche Freelancer kommen auf 103 Euro, Unternehmer mit Angestellten auf 120 Euro. Der Abstand zwischen neben- und hauptberuflicher Tätigkeit beträgt damit rund 6 Prozent.

Verdienstgrenzen

Als Faustregel für das nebenberufliche Einkommen als Freelancer gilt: Grenzen für den nebenberuflichen Verdienst gibt es nicht, es sei denn, man bezieht finanzielle Hilfe vom Staat.

Das gilt beispielsweise für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), Bürgergeld (ALG 2) oder als Student, der BAföG bezieht. Bei BAföG gelten für selbstständige Einkünfte andere Grenzen als für einen Minijob. Nach § 23 BAföG liegt der gesetzliche Freibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei 389 Euro pro Monat (4.668 Euro im Jahr). Bei ALG 1-Empfänger sind es 165 Euro und Bürgergeld-Empfänger 100 Euro.

tipp

Wer hauptberuflich angestellt ist, bleibt mit nebenberuflichen Einkünften bis 410 Euro im Jahr steuerfrei. Die Grundlage dafür ist der Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG. Voraussetzung ist: Das Haupteinkommen ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und die übrigen Einkünfte betragen zusammen nicht mehr als 410 Euro im Jahr.

Bei den Verdienstmöglichkeiten ist dringend auf den Stundenlohn zu achten, damit sich der Job als Teilzeit-Freelancer auch finanziell lohnt. Ein Nebeneinkommen von 410 Euro im Jahr bleibt steuerfrei. Dabei handelt es sich um das bereinigte Einkommen, das sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben bemisst.

Ein Beispiel: Das Einkommen aus dem freiberuflichen Nebenjob beläuft sich auf 600 Euro im ersten Geschäftsjahr. Abgezogen werden noch Betriebsausgaben, etwa für Fahrtkosten, Buchhaltungssoftware und Fachliteratur. Übrig bleiben 400 Euro – das Nebeneinkommen ist damit steuerfrei.

hinweis

Der Grundfreibetrag dient dazu, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Seit dem 1. Januar 2026 liegt er bei 12.348 Euro im Jahr. Das gilt für alle – nicht nur für Bezieher von Sozialleistungen.

Muss der Arbeitgeber der nebenberuflichen Selbstständigkeit zustimmen?

Jeder hat das Recht, nebenberuflich selbstständig zu sein. In Deutschland gilt nämlich das Recht auf Berufsfreiheit:

Default Quote
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Artikel 12, Absatz 1
Grundgesetz

Es empfiehlt sich dennoch, den Arbeitsvertrag auf Klauseln zu Nebentätigkeiten zu prüfen und das Unternehmen über die Selbstständigkeit in Kenntnis zu setzen. Außerdem kann es sinnvoll sein, sich eine schriftliche Genehmigung einzuholen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist unproblematisch, wenn folgende Regeln beachtet werden:

  • klare Trennung des Hauptjobs und der Selbstständigkeit
  • keine Arbeit im direkten Wettbewerb zum Arbeitgeber
  • keine Aufträge von einem direkten Wettbewerber des Unternehmens
  • der Hauptjob darf nicht unter der nebenberuflichen Selbstständigkeit leiden
  • bei Krankheit und Urlaub ruht auch die Selbstständigkeit

Unter diesen Umständen ist nebenberufliche Selbstständigkeit untersagt

Wenn gegen mindestens einen dieser Punkte verstoßen wird, kann der Arbeitgeber entsprechend handeln: Zum einen kann dieser die nebenberufliche Selbstständigkeit untersagen und zum anderen kann das Unternehmen sogar den Arbeitsvertrag kündigen.

Deshalb ist es wichtig, fair und transparent gegenüber dem Arbeitgeber aufzutreten, um beide Tätigkeiten gut miteinander vereinbaren zu können und die Interessen und Bedürfnisse des Unternehmens mit zu berücksichtigen.

Alles rund um den Nebenjob Freelancer als Video anschauen? Hier geht’s lang:

Gewerbeanmeldung für die nebenberufliche Selbstständigkeit

Wer nebenberuflich selbstständig arbeiten möchte, ist nicht gezwungen, ein Gewerbe anzumelden, wenn die gewünschte Tätigkeit im Einkommensteuergesetz (§ 18 Abs. 1 EStG) zu finden ist und damit unter die Freiberuflichkeit fällt.

Es reicht in solchen Fällen aus, dem Finanzamt die selbstständige Tätigkeit schriftlich mitzuteilen. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Dolmetscher
  • Journalisten & Schriftsteller
  • Dozenten
  • Heilpraktiker
  • Ingenieure
  • Notare

Ob einer der freien Berufe zutreffend ist, entscheidet das Finanzamt. Vorab sollte die individuelle Situation am besten mit einem Steuerberater sowie dem Finanzamt geklärt werden.

Wenn die Selbstständigkeit beim Gewerbeamt angemeldet ist, gibt dieses die Meldung an das Finanzamt, die IHK sowie die Berufsgenossenschaften weiter. Hier muss nichts weiter unternommen werden.

Kranken- und Sozialversicherung für freiberufliche Tätigkeiten

Im Normalfall sind Sozialversicherungsbeiträge über die hauptberufliche Tätigkeit als Angestellter abgedeckt. Zu den Sozialversicherungen gehören:

Meldepflichtige Versicherungen

In jeden Fall sollte die Krankenversicherung darüber informiert werden, dass eine freiberufliche Arbeit vorliegt. Diese prüft im Anschluss, ob die Selbstständigkeit als nebenberuflich oder möglicherweise als hauptberuflich gilt.

Als Orientierungshilfe gelten diese Vermutungsregeln (Bezugsgröße 2026: 3.955 Euro pro Monat):

Zeitaufwand selbstständig (pro Woche) Gilt als hauptberuflich, wenn das Arbeitseinkommen übersteigtBetrag 2026
bis zu 20 Stunden 75 % der Bezugsgröße2.966,25 € pro Monat
20 bis 30 Stunden50 % der Bezugsgröße1.977,50 € pro Monat
mehr als 30 Stunden25 % der Bezugsgröße988,75 € pro Monat

Wenn die Krankenkasse zum Ergebnis kommt, dass die selbstständige Nebentätigkeit überwiegt, müssen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlt werden.

Ist das der Fall, können Selbstständige sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Diese Entscheidung hängt vom Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand ab.

hinweis

Wer unter allen drei Schwellen bleibt, gilt in der Regel als nebenberuflich selbstständig und zahlt keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Lässt sich der Fall nicht eindeutig zuordnen, nimmt die Krankenkasse eine Gesamtschau vor. Ein weiteres Indiz für Hauptberuflichkeit: die regelmäßige Beschäftigung eigener Mitarbeiter.“

Nicht meldepflichtige Versicherungen

Die Deutsche Rentenversicherung muss hingegen in den meisten Fällen nicht informiert werden, weil die Beiträge über die Hauptbeschäftigung laufen.

Es gibt aber Ausnahmen: Nach § 2 SGB VI sind bestimmte Selbstständige auch nebenberuflich rentenversicherungspflichtig, unter anderem selbstständige Lehrer, Dozenten und Erzieher ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte, Pflegepersonen, Hebammen und Handwerker in der Handwerksrolle.

Künstler und Publizisten unterliegen zusätzlich der Künstlersozialversicherung und müssen sich bei der Künstlersozialkasse anmelden. Wer nebenberuflich unterrichtet, coacht oder publiziert, sollte den Status also vorab auf jeden Fall klären.

Sobald die nebenberufliche Selbstständigkeit zum Hauptberuf wird, muss die Deutsche Rentenversicherung informiert werden. Auch die Bundesagentur für Arbeit muss nicht benachrichtigt werden. Die Arbeitslosenversicherung wird über die Haupttätigkeit abgedeckt.

Es sollte dennoch beachtet werden, dass bei einer ausschließlichen Versicherung über den Hauptjob auch nur diese die Berechnungsgrundlage für eventuelle Versicherungsfälle wird. Daher lohnt es sich zu überlegen, ob private Zusatzversicherungen Sinn machen. Dazu gehören unter anderem:

  • Private Kranken- und Pflegeversicherung / Zusatzversicherung
  • Private Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung

Steuern im Nebenjob als Freiberufler

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler sollte unbedingt das jeweilige Finanzamt informiert und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden.

Auf diese Weise kann die steuerliche Erfassung erfolgen und es kann eine individuelle Steuernummer generiert werden. Zusätzliche Steuerausgaben kommen dann hinzu, wenn Freiberufler gewerblich tätig sind. Diese können sein:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer (gilt nicht für Kleinunternehmer nach § 19 UStG)
  • Gewerbesteuer

Welche Steuern auf Freelancer zukommen, erklären wir hier.

Einkommensteuer und Betriebsausgaben

Bei der Einstufung als nebenberuflich selbstständig, fällt für Freiberufler lediglich die Einkommensteuer an. Diese hängen stark von der Höhe der Einkünfte ab. Liegen sie unter 410 Euro im Jahr, profitieren freiberuflich Tätige von einem sogenannten Freibetrag. Zudem kann geprüft werden, ob von der Steuer-Pauschale bei einem Nebenerwerb profitiert werden kann.

In der Regel haben Personen in Freien Berufen kaum Betriebsausgaben, da meistens von dem eigenen Rechner aus gearbeitet wird. Hinzu kommen noch die Fachliteratur und gegebenenfalls eine notwendige Software.

Eine pauschale Betriebsausgabenregelung gibt es nur für bestimmte Tätigkeiten. Bei nebenberuflicher wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit sowie bei Vortrags-, Lehr- und Prüfungstätigkeit dürfen 25 Prozent der Betriebseinnahmen, höchstens 900 Euro pro Jahr pauschal als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Der Höchstbetrag wird auch bei mehreren solcher Tätigkeiten nur einmal gewährt. Bei hauptberuflicher schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit sind es 30 Prozent, und höchsten 3.600 Euro.

Für alle anderen freiberuflichen Tätigkeiten (etwa Programmierung, Beratung oder Webdesign) gibt es keine Pauschale! Hier müssen die tatsächlichen Kosten einzeln nachgewiesen werden.


Selbst-Check: nebenberuflich oder hauptberuflich?

  1. Ich arbeite höchstens 20 Stunden pro Woche selbstständig.
  2. Mein monatlicher Gewinn aus der Selbstständigkeit liegt unter 2.966,25 Euro.
  3. Wenn ich zwischen 20 und 30 Stunden arbeite: Mein Gewinn liegt unter 1.977,50 Euro.
  4. Wenn ich mehr als 30 Stunden arbeite: Mein Gewinn liegt unter 988,75 Euro.
  5. Ich beschäftige keine eigenen Mitarbeiter.

Alle fünf Punkte können mit ja beantwortet werden? Dann gilt die Tätigkeit in der Regel als nebenberuflich selbstständig.


Vor- und Nachteile als nebenberuflicher Freelancer

Nebenberuflich selbstständig zu werden hat zahlreiche Potenziale – aber eben auch Risiken. Bei der Entscheidung sollte das unbedingt berücksichtigt werden:

VorteileNachteile
Zusätzliches EinkommenEventuell negative Beeinflussung der Haupttätigkeit (z. B. durch Überlastung)
Zusätzliche Erfahrung/Referenzen sammelnZustimmung des Arbeitgebers unter Umständen wichtig
Erprobung von GeschäftsideenWeniger Freizeit
Basis für hauptberufliches FreelancingBei Urlaub und Krankheit darf nicht neben dem Hauptjob gearbeitet werden
Eigene Entscheidungen treffen könnenDer Nebenjob darf nicht in Konkurrenz zu dem Hauptjob stehen
Ein Hobby zum Beruf machen
Unabhängig arbeiten

Ein entscheidender Nachteil und häufiger Grund für den Entschluss gegen die Nebentätigkeit ist der zusätzliche Zeitaufwand und die mit dem Mehraufwand verbundenen Überstunden.

Tipp: Weiterbildungen und Auftraggeber

Auch jemand, der grundsätzlich die Kompetenzen besitzt, einen bestimmten Job auszuüben, kommt langfristig nicht um Weiterbildungen herum.

Getreu dem Motto „Man lernt nie aus“ hängt der berufliche Erfolg maßgeblich davon ab, wie sich persönlich sowie beruflich weiterentwickelt wird. Je nach Situation und Wunsch sind nebenberuflich Selbstständige zukünftig vielleicht in der Lage, den Nebenjob hauptberuflich auszuführen.

Um nebenberuflich erfolgreich zu sein, sollten Auftraggeber von Anfang an gezielt ausgesucht werden. Es sollte sich ausreichend Zeit dafür genommen und ein Unternehmen gewählt werden, mit denen langfristig zusammengearbeitet werden kann.

Sobald die eigenen Kompetenzen erfolgreich unter Beweis gestellt werden konnten, steigt die Wahrscheinlichkeit für Folgeaufträge. Hierbei ist es wichtig, nicht in eine Scheinselbstständigkeit zu rutschen.

FAQ

Es gibt keine pauschale Verdienstgrenze, bis zu der eine freiberufliche Tätigkeit ohne Anmeldung beim Finanzamt möglich ist. Die Anmeldung ist immer erforderlich, jedoch kostenfrei. Im Gegensatz zu einer freiberuflichen Tätigkeit kostet die Anmeldung eines Gewerbes zusätzlich zwischen 20 und 60 Euro.

Bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit zählen sowohl das Einkommen aus dem Hauptjob als auch der Gewinn des Freelancing-Jobs zum zu versteuernden Einkommen nach dem Einkomensteuergesetz (EStG).

Sobald eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird, ist die Einkomensteuererklärung verpflichtend. Haupt- und nebenberuflich Selbstständige füllen die EÜR aus und zusätzlich die Anlage S zum Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Der Steuersatz ist immer individuell und wächst progressiv mit dem Verdienst mit. Ein Betrag von 12.348 Euro ist für ledige Selbstständige allerdings steuerfrei.

Laut § 46 Abs. 3 EStG gilt ein Freibetrag von 410 Euro pro Jahr, der nicht als Einkommen angerechnet wird. In einem Minijob darf man neben dem Hauptberuf 603 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen.

BAföG-Empfänger dürfen seit 2026 nebenbei 389 Euro (§ 18 SGB 4) pro Monat einnehmen, ALG 1-Empfänger 165 Euro (§ 155 Abs. 1 SGB 3) und Bürgergeld-Empfänger 100 Euro (§ 11 Abs. 2 SGB II).

Kleinunternehmer, die im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 25.000 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro eingenommen haben, sind zwar von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Jedoch nicht von der Einkommensteuer. Bis zu einem Gesamtverdienst von 12.096 Euro gilt der Steuerfreibetrag bzw. Pauschbetrag.

Ab dieser Grenze wächst die Steuerlast progressiv zum Einkommen mit. Zwischen 12.349 Euro und 17.799 Euro steigt der Steuersatz von 14 auf rund 24 Prozent. Von 17.800 Euro bis 69.878 Euro steigt er weiter auf 42 Prozent. Ab 69.879 Euro gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, ab 277.826 Euro der Höchststeuersatz von 45 Prozent.

Eine Verdienstgrenze für den freiberuflichen Nebenverdienst bzw. das Nebengewerbe als Freelancer gibt es grundsätzlich nicht. Sollte man jedoch mehr als in seinem Hauptjob verdienen, fällt man aus der gesetzlichen Pflichtversicherung und muss sich selbst Krankenversichern. Damit sind zum Teil enorme Kosten verbunden. Das Einkommen aus dem Nebengewerbe sollte den Hauptverdienst nicht übersteigen.

Auch hauptberufliche Freiberufler und alle anderen Selbstständigen dürfen einen Nebenjob annehmen, um zum Beispiel ihr Einkommen aufzubessern.

Bleibt der Verdienst bei bis zu 603 Euro pro Monat, fallen für den Arbeitnehmer keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

Darüber beginnt der Übergangsbereich und die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig. In beiden Fällen zählt das Einkommen zum zu versteuernden Gesamteinkommen und kann die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen.

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag (§ 11 GewStG). Für Freiberufler ist er nicht relevant, weil freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Vom Grundfreibetrag der Einkommensteuer ist er zu unterscheiden: der liegt 2026 bei 12.348 Euro.

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