Dienstvertrag: BGB, Beispiele & Gratis-Vorlage

Dienstvertrag: Definition, Beispiele & Vorlage für Freelancer

14. Oktober 2025 / 6 Min /
Dienstvertrag

Ein Dienstvertrag ist für Freelancer eines der wichtigsten Vertragsdokumente: Er regelt alle Details einer selbstständigen Arbeit. Welche Punkte unbedingt enthalten sein müssen, was der BGB festlegt und worin der Unterschied zum Werkvertrag liegt, erklären wir hier. Außerdem stellen wir eine kostenlose Dienstvertrag-Vorlage zum Download bereit.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ein Dienstvertrag regelt die Erbringung einer Dienstleistung, ohne einer Erfolgspflicht zu unterliegen.
  • Bei einem Werkvertrag ist ein konkreter Erfolg geschuldet, beim Arbeitsvertrag dagegen besteht nur Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Wichtige Inhalte sind u.a.: Leistungsbeschreibung, Vergütung, Laufzeit, Haftung und Datenschutz.
  • Die Kündigung erfolgt nach § 621 BGB je nach Vergütungszeitraum, befristete Verträge enden automatisch.

Hier geht’s direkt zur kostenlosen Vorlage.

Was ist ein Dienstvertrag?

Bei selbstständiger Tätigkeit wird in der Regel ein unabhängiger Dienstleistungsvertrag aufgestellt. Dieser kennzeichnet sich, wie auch beim Werkvertrag, durch ein grundsätzlich unbegrenztes Maß an persönlicher Freiheit gegenüber dem Auftraggeber; in Abgrenzung zum weisungsgebundenen Angestellten.

Freiberufler und sonstige Selbstständige, die einen Dienstvertrag eingehen, sind oft beratend in Unternehmen tätig. Hier ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Ausführung der Leistung schuldig, nicht den Erfolg der Sache, für welche die Dienstleistung getätigt wird.

Beispiel: Ein Arzt wird nicht erst bei der erfolgreichen Genesung des Patienten entlohnt, sondern für seine Dienstleistung (die Untersuchung etc.), die zur Genesung beitragen soll.

Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag

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Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen konkret bestimmten Erfolg oder Ergebnis als Leistung. Hier ist nicht das reine Tätigwerden der Vertragsgegenstand, sondern ein erfolgreich erarbeitetes Endergebnis.

Da dieses Ergebnis „messbar“ ist, werden in der Praxis häufig Mischformen der beiden Verträge verwendet. Dies kann vorteilhaft für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer sein, aber nur, wenn die Leistungsgegenstände genau bezeichnet sind.

Arbeitsvertrag vs. Dienstvertrag

Nach § 611a BGB ist jeder Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Dienstvertrag, aber nicht jeder Dienstvertrag ein Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zu Freelancern oder Selbstständigen profitieren Arbeitnehmer in der Regel von wirtschaftlichen und sozialenLeistungen des Arbeitgebers. Somit ist ein Arbeitsvertrag ein Dienstleistungsvertrag nicht selbstständiger Tätigkeiten.

Entscheidend bleibt aber, wie die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses aussieht und nicht wie der Vertrag bezeichnet ist. Wer weisungsgebunden und fremdbestimmt in persönlicher Abhängigkeit tätig wird, ist Arbeitnehmer und kein Selbstständiger.

VertragstypLeistungErfolg geschuldet?Weisungsgebunden?
DienstvertragErbringung einer Dienstleistung, z. B. in der BeratungNeinNein
WerkvertragErstellung eines konkreten ErgebnissesJaNein
ArbeitsvertragArbeitsleistung im UnternehmenNeinJa

Diese Inhalte gehören in einen Dienstvertrag

Der Vertrag beinhaltet, je nach Art und Anpassung, grundsätzlich folgende Punkte:

  • Vertragsparteien
  • Vertragsgegenstand (Tätigwerden in welchem Bereich)
  • Vertragsdauer
  • Pflichten des Auftraggebers
  • Vergütung des Dienstleisters, Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub (optional, Risiko Scheinselbständigkeit)
  • Haftungsbeschränkungen
  • Wettbewerbsverbot/Tätigkeiten für Dritte (optional)
  • Verschwiegenheitspflicht (NDA) /Datenschutz
  • Schlussbestimmungen

 Je nach Branche und Vertragsanpassung können weitere Vereinbarungen festgelegt werden. 

Tipps zur Formulierung

Auftragnehmer sollten darauf achten, dass die Vertragsinhalte, vor allem die Inhalte des Vertragsgegenstandes, präzise formuliert werden. Vor allem der Leistungsumfang und das Honorar sollten genau definiert werden, um Unklarheiten zu vermeiden.

Auch die Scheinselbstständigkeit könnte vermutet werden, wenn Formulierungen und Klauseln des Vertrags auf eine weisungsgebundene Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers nahelegen.

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, ist es unerlässlich, genau zu wissen, ab wann eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Kündigung eines Dienstvertrags

Das Dienstverhältnis kann ordentlich oder wegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Bei der ordentlichen Kündigung wird zwischen befristeten und unbefristeten Dienstverhältnissen unterschieden.

Bei befristeter Vertragslaufzeit endet das Vertragsverhältnis nach vertraglich festgesetzter Frist (§ 620 BGB). Wenn die Laufzeit nicht befristet ist, kann jede Partei das Dienstverhältnis nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen kündigen. 

Die Kündigungsfrist orientiert sich an der Vergütungsregel, welche § 621 BGB unterliegt. Laut dieser Regelung kann die Kündigung beispielsweise an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen werden, wenn die Vergütung nach Tagen bemessen wird.

Ist die Vergütung nach Wochen bemessen, dann ist die Kündigung spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Samstags zulässig. Sollte ein wichtiger Grund vorliegen (§ 626), kann das Dienstverhältnis ebenfalls beendet werden. Dieser Fall kann vorliegen, wenn gegen die vertragsrechtlichen Bestimmungen verstoßen wurde. 

Eine weitere Besonderheit sind Dienstverträge zur Erbringung von „Diensten höherer Art“ nach § 627 BGB. Denn diese Verträge können ebenfalls fristlos und sogar ohne wichtigen Grund gekündigt werden. Darunter fallen Dienstleistungen wie Steuerberatung, Rechtsberatung, Managementleistungen, aber auch IT-Dienstleistungen oder Vermarktungsleistungen. 

VertragsartKündigungsfristRechtsgrundlageBesonderheit
BefristetEnde der Laufzeit§620 BGBEndet automatisch
UnbefristetAbhängig von Vergütungszeitraum§621 BGBTäglich/wöchentlich kündbar
Dienst höherer ArtJederzeit§627 BGBFristlos ohne Grund möglich

Beispiele für Gründe zur Beendung eines Vertrags

  • Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
  • Erreichung des Zweckes, also dem Erbringen der vereinbarten Dienstleistung
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien

Kostenlose Dienstvertrag-Vorlage

Die Vorteile unserer kostenlosen Vorlage:

  • Rechtssicher
  • Anpassbar (als Word-Dokument)
  • Für Freelancer optimiert 

FAQ

Was ist ein Dienstvertrag für Freelancer?

Ein Dienstvertrag regelt die selbstständige Erbringung von Dienstleistungen ohne Weisungsgebundenheit. Das bedeutet: Der Freelancer schuldet dem Vertragspartner keine Erfolgsgarantie, sondern lediglich die fachgerechte Ausführung der vertraglich festgehaltenen Leistung.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag?

Beim Werkvertrag wird ein konkretes Ergebnis geschuldet, beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit selbst. Beispiel: Ein SEO-Texter liefert beim Werkvertrag einen fertigen Artikel, beim Dienstvertrag fortlaufende Beratung oder Betreuung.

Welche Bestandteile sollte ein Dienstvertrag enthalten?

Zu den wichtigsten Punkten gehören Vertragsparteien, Leistungsbeschreibung, Vergütung, Laufzeit, Haftung, Verschwiegenheit, Datenschutz und ggf. ein Wettbewerbsverbot.

Empfohlen ist außerdem eine Regelung zu Kündigungsfristen (§ 621 BGB) und zur Form der Vergütung (z. B. nach Stunden- oder Tagessätzen).

Kann ein Dienstvertrag jederzeit gekündigt werden?

Bei befristeten Dienstverträgen endet das Vertragsverhältnis automatisch. Unbefristete Verträge dagegen können gemäß §621 BGB abhängig vom Vergütungszeitraum gekündigt werden. 

Dienstverträge über Dienste höherer Art (§ 627 BGB) können jederzeit ohne wichtigen Grund beendet werden, sofern kein besonderes Vertrauensverhältnis entgegensteht oder eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

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