Das Schreiben eines Angebots gehört zum geschäftlichen Alltag eines Freelancers. Besonders bei umfangreichen Aufträgen sollten Selbständige von Beginn an Wert auf eine genaue und rechtssichere Dokumentation der Leistungen und Preise legen, sodass keine Missverständnisse entstehen. Dieser Artikel zeigt, auf welche Kriterien Sie bei der Angebotserstellung achten sollten und welche Angaben verpflichtend sind.
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Inhalt des Artikels:
- Wie schreibt man ein Angebot?
- Aufbau: Was muss rein?
- Pflichtangaben im Angebot
- Tipps: Was sollte man beachten?
Wie schreibt man ein Angebot?
Ein korrektes Angebot, in dem die zu erbringenden Leistungen und Preise nachvollziehbar dargestellt werden, zeigt Professionalität und erzeugt Vertrauen beim Kunden. Das Angebot an einen Projektanbieter sollte daher rechtssicher sein und alle Pflichtangaben beinhalten, die der Gesetzgeber vorgibt. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Auftragnehmer fehlerfrei kommunizieren, klare Angaben machen (beispielsweise bezüglich zeitlicher Fristen) und strukturiert vorgehen.
Freelancer Stundensatz:
Ein Angebot beinhaltet in der Regel den Stundensatz eines Freelancers. Wie dieser berechnet wird, zeigen wir in einer Beispielkalkulation, basierend auf den Studienergebnissen des Freelancer-Kompass.
Aufbau des Angebots: Was muss rein?
Mit einem professionellen Angebot steigern Auftragnehmer Ihre Erfolgschancen nicht nur durch den Inhalt, sondern auch durch dessen Aufbau. Das Angebot sollte möglichst so gestaltet sein, dass der Kunde alle nötigen Informationen schnell und klar erfassen kann. Folgende Punkte sind für ein strukturiertes Angebot sinnvoll (Zuordnung im Bild):
- Name und Adresse des Auftragnehmers
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Kundennummer, Angebotsnummer und Angebotsdatum
- Betreff
- Beschreibung der Dienstleistung oder Ware
- Nettopreise
- Umsatzsteuer
- Gesamtbetrag

Pflichtangaben
Das Angebot gilt in Deutschland, aus rechtlicher Sicht, als Geschäftsbrief und ist in den meisten Fällen bindend, außer es wird in schriftlicher Form darauf hingewiesen, dass das Angebot nicht verbindlich ist. Solche formgerechten Schreiben sollten unbedingt fehlerfrei sein und müssen laut Handelsgesetzbuch bestimmte Angaben enthalten:
- Kontaktdaten des Auftragnehmers
- Kontaktdaten des Auftraggebers
- Datum der Angebotserstellung
- Beschreibung der Dienstleistung oder Ware (inkl. Mengenangabe)
- Preise der zu erbringenden Leistungen (inkl. Zusatzkosten wie beispielsweise Verpackung, Versand)
- Leistungszeitraum bzw. Lieferzeit
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
Der nächste Schritt:
Die genauen Konditionen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber regeln Sie, je nach zu erbringender Leistung, in einem Dienst- oder Werkvertrag. So vermeiden Sie Unklarheiten und können das Risiko einer Scheinselbständigkeit zusätzlich minimieren.
Sonstige Tipps: Was sollte man beachten?
Freizeichnungsklausel
Grundsätzlich sind Angebote laut § 145 BGB rechtlich bindend. Mit speziellen Formulierungen haben Freelancer (oder auch Unternehmen) allerdings die Möglichkeit, die Gebundenheit auszuschließen. Eine Beispiel-Formulierung hierfür wäre: „unverbindliches Angebot“. In solch einem Fall können offerierte Preise und Leistungen verändert oder zurückgenommen werden.
Gültigkeit von Angeboten
Die Gültigkeit von Angeboten unterscheidet man zwischen befristet und unbefristet. Ist ein Angebot befristet, muss dies dem Kunden, im Fall des Geschäftsbriefes, schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf der aufgesetzten Frist hat der Auftragnehmer keinen Anspruch mehr auf die festgelegten Konditionen.
Aber auch vermeintlich unbefristete Angebote sind zeitlich befristet. Wie lange die zeitliche Begrenzung bei schriftlichen Angeboten beträgt, hängt von den Leistungen und Konditionen ab, ist aber gesetzlich nicht präzise geregelt (§ 145 Abs. 2 BGB). In der Regel spricht man von ein paar Tagen, maximal einer Woche.
Um als Freelancer auf Nummer sicher zu gehen, sollten Angebote also mit einer individuellen Frist versehen werden. Anders verhält es sich bei mündlichen Angeboten, diese bedürfen generell einer sofortigen Annahme oder Ablehnung.
Änderung von Angeboten
Grundsätzlich ist eine Änderung von Angeboten möglich, solange diese noch nicht vom Auftraggeber angenommen wurden. Angenommen wird ein Angebot zwischen Unternehmen und Freelancer häufig in schriftlicher Form, durch einen Vertrag. Ist dieser bereits zustande gekommen, muss die Vereinbarung widerrufen werden – dies bedarf allerdings der Zustimmung beider Parteien.
Änderungen während der Annahmefrist müssen zwischen den künftigen Vertragspartnern besprochen und schriftlich korrigiert werden. Ist die Annahmefrist abgelaufen und das Angebot wurde nicht vom Auftraggeber angenommen, kann der Freelancer problemlos ein neues Angebot erstellen.
Rechtschreibung und Korrekturlesen
Ein fehlerfreier Informationsaustausch mit Geschäftspartnern ist für Selbständige unerlässlich und zeugt von Professionalität. Laut Recruiter-Kompass achtet etwa die Hälfte der Auftraggeber besonders auf korrekte Ausdrucksweise und Sorgfalt in der Kommunikation. Um Schusselfehler oder schwere Patzer zu vermeiden, lassen Sie eine eine vertrauensvolle Person über das finale Angebot lesen. Für komplette Rechtssicherheit sollten Sie gegebenenfalls einen juristischen Rat in Betracht ziehen.
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