Die 8 wichtigsten Fristen und Termine für Freelancer 2025
Fristen und Termine können im hektischen Freelancer-Leben leicht untergehen und teuer werden, wenn man sie nicht einhält. Wir haben die wichtigsten Termine für Selbstständige in diesem Ratgeber gesammelt – von der Umsatzsteuervoranmeldung bis zur Abgabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit als Freiberufler
Sich als Freiberufler in Deutschland selbstständig machen? Dann muss die Selbstständigkeit bis spätestens einen Monat nach Beginn beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Dafür müssen angehende Selbstständige (egal ob für eine freiberufliche, gewerbliche oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit) den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen.
Das klappt mittlerweile nur noch digital über ELSTER. Hierfür ist es nötig, sich einen Zugang anzulegen. Dieser Prozess kann einige Zeit beanspruchen, da man zunächst eine Zertifikatsdatei benötigt und den Zugang – zumindest ohne elektronischen Personalausweis – schließlich per Post erhält. Ist dieser Schritt erledigt, kann der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schließlich ausgefüllt werden. Darin müssen folgende Informationen angegeben werden:
- Angaben zur Person und ggf. zum Ehepartner
- Steuerberater, falls bereits vorhanden
- Infos zum Unternehmen (Tätigkeit)
- Geschäftssitz
- Passende Rechtsform, Freiberufler agieren in der Regel als Einzelunternehmer
- Bankdaten zum Geschäftskonto
- Prognose zum Gewinn oder Verlust im ersten Geschäftsjahr
- Ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll oder nicht
- etc.
Lese-Tipp: Wie man seine freiberufliche Tätigkeit anmeldet, haben wir in unserem ausführlichen Ratgeber zusammengefasst.
Umsatzsteuervoranmeldung
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In Deutschland müssen Freelancer, die umsatzsteuerpflichtig sind, jeden Monat, jedes Quartal oder einmal pro Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Die generelle Frist für die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung ist der 10. Tag des Folgemonats. Als Faustregel gilt: Je höher die Umsatzsteuer ist, die gezahlt werden muss, desto öfter muss diese vorangemeldet werden:
- Wer über 9.000 Euro Umsatzsteuer zahlt: monatliche Voranmeldung
- Bei 2.000 – 9.000 Euro Umsatzsteuer: vierteljährliche Voranmeldung
- Wer bis 2.000 Euro Umsatzsteuer zahlt: Befreiung beim Finanzamt möglich und somit keine Voranmeldung notwendig
Für Gründer gibt es gemäß § 18 Absatz 2 Satz 4 UStG eine gesonderte Regelung. Wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2025 aufnimmt, gilt in diesem und im darauf folgenden Kalenderjahr der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum.
Für 2025 gelten die folgenden Termine für die Umsatzsteuervoranmeldungen:
Monatliche Voranmeldung:
- 10. Januar 2025 (4. Quartal 2024)
- 12. Februar 2025
- 10. März 2025
- 10. April 2025
- 10. Mai 2025
- 10. Juni 2025
- 10. Juli 2025
- 12. August 2025
- 10. September 2025
- 10. Oktober 2025
- 11. November 2025
- 10. Dezember 2025
- 10. Januar 2026 (4. Quartal 2025)
Quartalsweise Voranmeldung (ohne Fristverlängerung):
- 10. Januar 2025 für das 4. Quartal 2023
- 10. April 2025 für das 1. Quartal 2024
- 10. Juli 2025 für das 2. Quartal 2024
- 10. Oktober 2025 für das 3. Quartal 2024
- 10. Januar 2026 für das 4. Quartal 2024
Jetzt Vorlage sichern: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Vorlage und Erklärung
Einkommensteuererklärung
In Deutschland müssen Freelancer eine Einkommenssteuererklärung in Form der EÜR abgeben. Die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres.
Wird die Einkommenssteuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist um sieben Monate. In dem Fall wird die Einkommenssteuererklärung für Freelancer zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres fällig.
Für den Besteuerungszeitraum 2024 bedeutet das, dass die Einkommensteuererklärung ohne Steuerberater am 31. Juli 2025 fällig wird. Wer einen Steuerberater hat, muss die Erklärung erst bis zum 30. April 2026 abgeben.
Besteuerungszeitraum | Ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO) | Mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) |
---|---|---|
2023 | 02. September 2024 | 02. Juni 2025 |
2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
2025 | 31. Juli 2026 | 01. März 2027 |
Einkommensteuervorauszahlungen
Für Selbstständige in Deutschland, die ihre Einkommensteuer als Vorauszahlungen entrichten, sind die Zahlungen in der Regel vierteljährlich fällig. Die Vorauszahlungen werden jeweils zum 10. des dritten, sechsten, neunten und zwölften Monats eines Kalenderjahres fällig.
Für das Jahr 2025 gelten folgende Termine für die Einkommensteuervorauszahlungen:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Sobald die Einkommensteuererklärung abgegeben wurde und das Finanzamt die Höhe der Steuerschuld berechnet hat, kann es auch sein, dass es zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommt.
Anmeldung der Selbstständigkeit als Gewerbe
In Deutschland kann ein Gewerbe nur mit dem dafür nötigen Gewerbeschein betrieben werden. Dies bedeutet, dass die Anmeldung eines Gewerbes generell vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen muss. Eine spätere Anmeldung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Es empfiehlt sich dazu immer, sich vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt zu informieren. Die Anmeldung erfolgt in der Regel – genau wie bei der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit – über das ELSTER-Portal.
Je nach Bundesland und Gewerbebranche können noch weitere Unterlagen benötigt werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass je nach Gewerbe eine behördliche Genehmigung oder eine Meldung bei anderen Institutionen, wie zum Beispiel beim Finanzamt, der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer notwendig sein kann.
Gewerbesteuererklärung
In Deutschland müssen Selbstständige, die als Gewerbe angemeldet und somit gewerbesteuerpflichtig sind, jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde entrichtet. In der Regel ist die Frist für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung der 31. Juli des Folgejahres.
Die Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2024 ist demnach am 31. Juli 2025 fällig. Wenn sich Freelancer dafür einen Steuerberater zu Hilfe nehmen, verlängert sich die Frist um sieben Monate, auf den 28. Februar 2026.
Gewerbesteuervorauszahlungen
In Deutschland sind Gewerbesteuervorauszahlungen in der Regel vierteljährlich fällig, jeweils einen Monat vor den Vorauszahlungen der Einkommensteuer. Die Gewerbesteuervorauszahlung wird von der jeweiligen Gemeinde im Steuerbescheid festgesetzt.
Für 2025 ergeben sich für die Gewerbesteuervorauszahlungen folgende Fälligkeiten:
- 17. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 17. November
Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte
In Deutschland sind die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte in der Regel monatlich fällig. Die Beiträge müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats gezahlt werden, in dem der Lohn gezahlt wurde.
Es gibt jedoch die Möglichkeit sich für eine vierteljährliche oder jährliche Abrechnung zu entscheiden, in diesem Fall sind die Beiträge dann entsprechend vierteljährlich oder jährlich zu zahlen.
Als Selbstständiger Mitarbeitende anstellen: so funktioniert’s
Fazit
Es gibt gar nicht so viele verpflichtende Termine, die sich ein Freelancer merken muss. Die meisten davon, sind regelmäßig wiederkehrende Fristen, die sich Selbstständige für mehrere Jahre einspeichern können. Was Freelancer dennoch regelmäßig tun sollten, ist, sich zu vergewissern, dass die Daten (noch) stimmen und welche davon auf Wochenenden oder Feiertage fallen. Mit unserer praktischen Liste haben Selbstständige alle Informationen, um sich die Termine direkt in den Kalender einzutragen. Dennoch empfiehlt es sich immer, sich regelmäßig beim zuständigen Finanzamt zu informieren und in Sachen Aktualität am Ball zu bleiben.