Wer seinen Vertrag als Freiberufler kündigen und dem Vertragspartner Lebewohl sagen will, muss einige Aspekte beachten. Worauf es bei der Vertragskündigung als Freelancer ankommt, lesen Sie hier. Außerdem finden Sie hier eine kostenlose Vorlage eines Kündigungsschreibens als Word-, PDF- und ODT-Datei zum Download.
Vorlage Kündigungsschreiben
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Inhalt des Artikels:
- Wichtigste Fakten bei der Kündigung
- Was ist ein Kündigungsschreiben?
- Was sind die Voraussetzungen für eine Kündigung?
- Kündigungsarten und Kündigungsfristen
- Außerordentliche (oft fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund
Wichtigste Fakten bei der Kündigung:
- Schriftliche Kündigung
Die Kündigung sollte stets schriftlich in Papierform formuliert werden, um Rechtssicherheit zu haben. Selbst, wenn gesetzlich keine Schriftform vorgeschrieben ist, sollten freiberuflich tätige Unternehmer auf eine schriftliche Kündigung bestehen. Nur dann – und wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht – ist sie allgemein gültig. Eine E-Mail oder mündliche Form gelten normalerweise nicht, auch wenn es einige wenige Einzelfälle gibt, in denen sie in der Vergangenheit richterlich akzeptiert wurden. - Schriftliche Bestätigung
Eine schriftliche Bestätigung seitens des Vertragspartners ist sinnvoll, da sie zusätzliche Sicherheit gibt – jedoch ist der Auftraggeber gesetzlich nicht dazu verpflichtet. - Verwendung des Wortes „Kündigung“ im Dokument
Das Wort „Kündigung“ muss im Dokument nicht vorkommen. Aus dem Schreiben muss allerdings eindeutig hervorgehen, dass eine Beendigung des Vertragsverhältnisses das Ziel ist und die freie Mitarbeit nicht weiterhin fortgesetzt wird. - Grund der Kündigung
Ein Grund ist nur bei der außerordentlichen Variante anzugeben. Bei der ordentlichen Beendigung des Vertrags ist die Angabe nicht zwingend notwendig. - Widerruf der Kündigung
Eine Kündigung kann zurückgenommen werden. Soll das Arbeitsverhältnis dann aber fortgesetzt werden, müssen beide Parteien ausdrücklich zustimmen.

Was ist ein Kündigungsschreiben?
Ein Kündigungsschreiben beendet einseitig und schriftlich ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, was bedeutet, dass die jeweils andere Partei nicht mit ihr einverstanden sein muss. Bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertragsverhältnisses kommt hingegen in der Regel ein Aufhebungsvertrag zur Anwendung. Es gibt gesetzliche Einschränkungen, die dem Auftraggeber Grenzen setzen. Die darin vorgeschriebenen Fristen gelten für beide Seiten.
Was sind die Voraussetzungen für eine Kündigung?
Freiberufler schließen üblicherweise einen Dienstleistungs- oder Werkvertrag mit einem Unternehmen ab, mit dem sie zusammenarbeiten. Darin ist alles dokumentiert: Ist die Laufzeit befristet oder unbefristet? Welche Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen? Deshalb ist es für Freelancer nicht nur wichtig, den Inhalt des Vertrages zu studieren – sie sollten auch vor Unterzeichnung prüfen, ob die festgelegten Punkte und Fristen für sie akzeptabel und mit dem Arbeitsrecht (§§ 611 ff BGB) kompatibel sind.
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Kündigungsarten und Kündigungsfristen
In den meisten Fällen schließen Freiberufler einen Dienstvertrag ab, der eine befristete Laufzeit hat. Eine ordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn dafür eine Vereinbarung getroffen wurde. Ob eine Kündigung möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wichtig ist deshalb, bereits beim Vertrag Kündigungsmöglichkeiten zu regeln, damit keine der beiden Parteien einen Nachteil hat.
Die ordentliche Kündigung
Bei der sogenannten ordentlichen Kündigung handelt es sich um die „freie“ Kündigung eines Vertragsverhältnisses, das befristet oder unbefristet zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossen wurde. Hier muss die kündigende Partei die gesetzlichen Fristen respektieren und sie schriftlich mitteilen. Gründe muss die kündigende Partei in diesem Fall nicht nennen. In manchen Fällen, wie beim Werkvertrag, kann sogar eine vorzeitige ordentliche Kündigung legitim sein. Wer eine Entlassung verhindern will, muss sie binnen drei Wochen nach Zugang anfechten, sonst tritt die Wirkung zum Fristende ein.
Falls der Werkvertrag keine Regelung zur ordentlichen Variante beinhaltet, gilt § 620 Abs. 2 BGB. Freiberufler können somit nach Maßgabe der vereinbarten Vergütung kündigen. Im Klartext heißt das: Erhalten sie Tagessätze, können sie täglich kündigen und zwei Tage nach Bekanntgabe der Kündigung das Arbeitsverhältnis beenden. Erhalten sie eine Vergütung nach Monaten, müssen sie bis spätestens zum 15. eines Monats kündigen und sind dann ab dem Ende des Monats freigestellt.
Außerordentliche (oft fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund
Wer den Vertrag außerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen ordentlichen Frist beenden will, muss die außerordentliche Variante anwenden. Für sie muss es jedoch einen triftigen Grund geben, wie beispielsweise Zahlungsverzug. Erfährt der Berechtigte von dem Grund, hat er zwei Wochen Zeit, die Zahlung einzureichen.
Beispiele zu Kündigungsgründen
- Zahlungsrückstände
Ein Vertrag kann aufgrund von Zahlungsrückständen vorzeitig beendet werden. Es muss sich hier um eine erhebliche Summe handeln, das heißt eine Summe, die mindestens eine Monatsrate übersteigt. Es sollte vor der Kündigung allerdings eine schriftliche Abmahnung erfolgen, in der eine Zahlungsfrist gesetzt wird. Erst nachdem dieser Frist nicht nachgekommen wurde, kann eine Kündigung erfolgen. - Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen
Ein wichtiger Punkt ist der Verstoß gegen eine vertraglich festgehaltene Vereinbarung. Dies kann jegliche Klausel in Ihrem Vertrag betreffen, wie zum Beispiel eine Geheimhaltungsvereinbarung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie den Vertrag vor Abschluss genau prüfen, um sicher zu gehen, dass alle Vertragsbestandteile korrekt erfüllt werden können und keine Unklarheiten bestehen. Auch wenn im Vertrag falsche Angaben gemacht wurden, kann dies nämlich ein Kündigungsgrund sein. - Straftat
Eine Straftat gilt ebenfalls als Kündigungsgrund. Hier muss nur der Tatverdacht, nicht die Tat an sich, bewiesen werden.
Sollte die vertraglich festgelegte Zusammenarbeit von einer der beiden Seiten nicht, nur sehr schlecht, falsch oder grob fahrlässig ausgeführt werden, so sollte zuerst, wie auch bei Zahlungsrückständen, eine schriftliche Abmahnung erfolgen. Kommt der Abgemahnte der Forderung bzw. Verbesserung nicht nach, dann kann dies ein wichtiger Kündigungsgrund sein.
Ein Insolvenzantrag ist übrigens nicht automatisch Grund für eine Kündigung, es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Zusammenhänge es gibt und ob Zahlungsverzüge entstanden sind. Im Falle einer Insolvenz sollten Freiberufler ihre Kündigung vorsichtshalber an die Firma sowie den Insolvenzverwalter senden.
Fazit: Jede Kündigung ist ein Einzelfall
Die Kündigung eines Vertrages als Freelancer bringt viele Herausforderungen mit sich, da jeder Fall verschieden ist. Lesen Sie unbedingt die Vertragsdetails und lassen Sie sich im Zweifel von einem Experten beraten.
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