Was die "Neue Selbstständigkeit" wirklich bedeutet

Die „Neue Selbständigkeit“: Mehr Rechtssicherheit oder neue Belastung für Freelancer?

20. April 2026 / 13 Min /

Die geplante „Neue Selbständigkeit“ soll endlich mehr Rechtssicherheit für Freelancer und Auftraggeber schaffen. Doch der aktuelle Entwurf des BMAS wirft neue Fragen auf: Wird Scheinselbständigkeit wirklich entschärft oder entsteht ein System, in dem Rechtssicherheit künftig an zusätzliche Rentenbeiträge gekoppelt ist? Der Artikel beleuchtet, was hinter dem Reformmodell steckt, welche Chancen es bietet und warum viele Selbständige dennoch skeptisch bleiben.

Selbständige und ihre Auftraggeber leiden seit Jahren unter dem strukturellen Problem der fehlenden Rechtssicherheit. Das Statusfeststellungsverfahren gilt als langsam, schwer nachvollziehbar und in seiner Auslegung oft unberechenbar. Für viele hängt das gesamte Geschäftsmodell am sprichwörtlichen Damoklesschwert der Scheinselbständigkeit. Projekte werden kurzfristig abgesagt, Aufträge ins Ausland verlagert oder Kooperationen gar nicht erst eingegangen.

Nun will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der „Neuen Selbständigkeit“ eine Lösung schaffen. Der Gedanke ist berechtigt: Wer jahrelang unter einem dysfunktionalen System leidet, verdient eine echte Reform. Doch der vorliegende Entwurf wirft eine grundlegende Frage auf: Schafft der Staat endlich Rechtssicherheit für alle – oder nur einen neuen Sonderstatus für diejenigen, die ihn sich leisten können?

Das Problem Scheinselbständigkeit

Die Reform ist vor allem eine Reaktion auf ein Problem, das die Branche seit Jahren begleitet. Laut Freelancer-Kompass 2026 hat jeder fünfte Freelancer bereits erlebt, dass ein Projekt wegen Scheinselbständigkeitsrisiken nicht zustande kam. Über 60 % der Selbständigen sehen beim Thema Scheinselbständigkeit die größten rechtlichen Defizite im Umgang mit Freelancern.

Das deckt sich mit dem, was in der Praxis seit Jahren zu beobachten ist: Unternehmen vermeiden Risiken, Verträge werden vorsichtshalber gestrichen, Fachkräfte folgen ihren Projekten ins Ausland.

Hinzu kommt ein Punkt, der in politischen Diskussionen selten offen angesprochen wird: Selbst wenn eine Tätigkeit faktisch selbständig ist, kann sie im Nachhinein anders bewertet werden – mit teils erheblichen finanziellen Konsequenzen.

Rückwirkende Einstufungen können bedeuten, dass Sozialversicherungsbeiträge für vergangene Jahre nachgezahlt werden müssen, ohne dass ein realer Gegenwert entsteht. Etwa, weil die Anspruchsfristen bei der Arbeitslosenversicherung längst verfallen sind. Das ist keine Randerscheinung, sondern strukturelles Versagen.

Das Problem ist real und betrifft viele Selbständige. Aber ist die „Neue Selbständigkeit“ tatsächlich die richtige Antwort?

Was bedeutet die „Neue Selbständigkeit“ konkret?

Die „Neue Selbständigkeit“ soll als eigener Tatbestand in § 7 Abs. 5 SGB IV eingeführt werden: Selbständige sollen künftig zwischen dem bisherigen Status – inklusive Statusfeststellungsverfahren – und einer „Neuen Selbständigkeit“ mit neu definierten Kriterien wählen können.

Der entscheidende Haken: Wer sich für den neuen Rechtsrahmen entscheidet, zahlt auf 90 % seiner Umsätze aus einem Auftragsverhältnis, für das die „Neue Selbständigkeit“ in Anspruch genommen wird, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Und das allein – das heißt, der Beitrag wird nicht wie bei Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte von beiden Seiten getragen.

Das ist die "Neue Selbstständigkeit"
Was können sich Freelancer unter der „Neuen Selbstständigkeit“ vorstellen?

Neue Selbstständigkeit soll Zusammenarbeit rechtssicherer machen – aber zu welchem Preis?

Im Gegenzug soll die Frage, ob das betroffene Auftragsverhältnis im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit erfolgt, nach besonderen Kriterien beurteilt werden, das heißt gerade nicht nach den gefahrgeneigten Kriterien der organisatorischen Eingliederung und der Weisungsgebundenheit.

Die Zusammenarbeit mit Auftraggebern soll so rechtssicherer werden und die Grauzone zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung schrumpfen. Das klingt zunächst attraktiv.

Genau hier liegt der Knackpunkt der eigentlichen Debatte: Es geht nicht mehr nur um die Frage, wann eine Tätigkeit als selbständig gilt. Es geht darum, ob der Staat Rechtssicherheit künftig an eine Beitragspflicht koppeln will – und damit käuflich macht.

Wer ist betroffen?

Der Entwurf richtet sich unter anderem insbesondere an:

  • IT-Freelancer und projektbasierte Dienstleister
  • Berater und Interim Manager
  • Trainer, Coaches, Lehrkräfte und Wissensarbeiter allgemein

Wer ist nicht betroffen?

Ausgenommen bleiben Branchen, die in § 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind: Bau, Hotels und Gaststätten, Lieferdienste, Lastwagenfahrer, Reinigungskräfte und das Fleischerhandwerk. Das ist nicht unwichtig und gleichzeitig problematisch.

Denn diese Differenzierung schafft von Beginn an eine Zweiklassenlogik: Die einen erhalten Zugang zu Rechtssicherheit (gegen Aufpreis), die anderen werden weiterhin im alten System belassen.

Außerdem gilt: Wer zuvor beim selben Unternehmen oder in einem Konzernunternehmen beschäftigt war, kann den neuen Status jedenfalls sechs Monate lang nicht nutzen.

Die Kriterien – und warum sie neue Fragen aufwerfen

Die „Neue Selbständigkeit“ soll an fünf Kriterien geknüpft sein, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen. Als Pflichtkriterium gilt die Möglichkeit, eine Vertretung zu stellen. Zusätzlich müssen mindestens zwei weitere dieser Merkmale erfüllt sein:

  • Verlustrisiken und Gewinnchancen (unternehmerisches Risiko)
  • Werbung am Markt
  • Tragen von unternehmertypischen Ausgaben
  • Keine Tätigkeit für im Wesentlichen nur einen Auftraggeber.

Das liest sich geordnet und klingt zunächst beruhigend. Nur schaffen diese Kriterien neue Unsicherheit, weil hinter fast jedem dieser Merkmale sofort die nächste Auslegungsfrage steckt.

Was gilt als „Werbung“? Reicht ein LinkedIn-Profil, ein Vortrag, ein Netzwerk, die Pflege eines Branchenprofils? Muss es bezahlte Werbung sein, obwohl diese in vielen Solo-Businesses kaum eine Rolle spielt? Und was sind typische Unternehmerausgaben in einer Wissensökonomie?

Das sind die Kriterien, die in der Neuen Selbstständigkeit teils erfüllt sein müssen
Die Kriterien für die „Neue Selbstständigkeit“ im Überblick

Das Vertretungskriterium: Eine schwierige Angelegenheit

Am empfindlichsten ist das Vertretungskriterium. Auf dem Papier sieht es nach Unternehmerlogik aus. In vielen realen Projekten passt es aber schlecht.

Wer einen hochspezialisierten IT-Experten, einen Interim Manager oder eine Fachreferentin engagiert, will oft gerade deren persönliche Leistung – nicht, weil es sich um einen Arbeitnehmer handelte, sondern weil der Auftrag an Person, Erfahrung und konkretem Know-how hängt.

Die höchstpersönliche Leistung ist in solchen Fällen kein Indiz gegen Selbständigkeit, sondern der Grund der Beauftragung.

Der Entwurf verlangt nicht nur theoretische Vertretbarkeit, sondern das Recht, eigenständig eine geeignete Ersatzperson einzusetzen. Damit werden Tätigkeiten mit bewusst personenbezogener Beauftragung strukturell benachteiligt.

Zentrale Kritikpunkte: Zwischen Sicherheit und Zwang

Seit die Süddeutsche Zeitung erstmals über den Gesetzentwurf berichtete, mehren sich die kritischen Stimmen. Der VGSD (Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland) benennt ganz klar drei zentrale Probleme.

Wird Rechtssicherheit zum käuflichen Gut?

Ein zentraler Kritikpunkt: Rechtssicherheit wird an die Zahlung von Rentenbeiträgen gekoppelt. Wer ohnehin gut verdient, für den wird es weniger ein Problem sein, den maximalen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit rund 1.571,80 Euro pro Monat in Kauf zu nehmen. Wer geringere Einn ahmen hat oder gerade in der Gründungsphase steckt, kann sich diesen Status möglicherweise nicht leisten.

Freiwilligkeit oder faktischer Zwang?

Offiziell ist das Modell optional. In der Praxis könnte daraus jedoch schnell indirekter Druck entstehen, wenn Unternehmen Risiken minimieren und deshalb bevorzugt mit Freelancern im neuen System zusammenarbeiten wollen. Damit wird aus einer Wahlmöglichkeit ein Marktdruck.

Noch kritischer: Der VGSD weist darauf hin, dass die Pläne weder die Ergebnisse der Rentenkommission noch die Erkenntnisse aus jahrelangen Fachgesprächen zur Altersvorsorgepflicht berücksichtigen. In Koalitionsverträgen war bisher ein Vertrauensschutz für Bestandsselbständige und eine Karenzzeit für Gründerinnen und Gründer vereinbart. Diese Zusagen finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder.

Die Frage ist deshalb nicht, ob das Modell formell freiwillig ist, sondern ob man es sich leisten kann, es künftig nicht zu wählen.

Lese-Tipp: Was Selbstständige und Freelancer über die Scheinselbstständigkeit wissen sollten: Ein Anwalt klärt über 7 Mythen auf.

Die wirtschaftliche Realität vieler Selbständiger wird ausgeblendet

Selbständige leben mit schwankendem Einkommen. Sie tragen das unternehmerische Risiko allein, stehen in der Gründungsphase vor erheblichen Investitionen und organisieren ihre Altersvorsorge eigenständig – und das, wie der Freelancer-Kompass 2026 zeigt, durchaus ernsthaft: Im Schnitt legen Selbständige 1.166,65 Euro pro Monat für die Altersvorsorge zurück.

Die größte Rolle spielen dabei Wertpapiere wie ETFs, Aktien und Fonds (53 %), gefolgt von der gesetzlichen Rentenversicherung (45 %), Immobilien (43 %), privater Rentenversicherung (35 %) und Lebensversicherungen (31 %). Viele Selbständige haben ihre Vorsorge also längst auf eigene Beine gestellt; und gehen dabei diversifiziert, eigenverantwortlich und häufig renditestärker als die gesetzliche Pflichtversicherung vor.

Wer in dieser Situation zusätzlich verpflichtet wird, monatlich bis zu 1.571,80 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, wird nicht in Sicherheit gebracht, sondern in eine Doppelbelastung gezwungen. Oder wird gezwungen sein, aus Kostengründen andere Sparpläne aufzugeben.

So sorgen Freelancer wirklich vor
Selbstständige sorgen primär mit Wertpapieren vor

Neue Unsicherheit statt klarer Lösung

Auch innerhalb des neuen Systems bleiben Interpretationsspielräume. Die Kriterien wirken auf den ersten Blick plausibel, sind bei näherer Betrachtung aber auslegungsbedürftig und teils realitätsfern. Das macht sie im Umkehrschluss wieder streitanfällig und damit droht genau das, was eigentlich gelöst werden sollte: eine neue Art der Rechtsunsicherheit statt endlich echte Klarheit.

Stimmen der Community: Zwischen vorsichtiger Hoffnung und berechtigter Skepsis

Die Diskussionen unter Freelancern (insbesondere auf LinkedIn) zeigen ein gemischtes Bild. Einige sehen durchaus Chancen: mehr Planungssicherheit, klarere Spielregeln, weniger Graubereich. Gerade wer bisher in einem permanenten Spannungsfeld zwischen Auftraggeber und Rentenversicherungsprüfer gelebt hat, empfindet die Perspektive auf verbindliche Kriterien als Erleichterung.

Besonders deutlich wird das in der IT-Branche. Der Verband DBITS, der IT-Selbständige und deren Auftraggeber vertritt, spricht sogar von einem „historischen Paradigmenwechsel“. Der Grund: Die bisher gefürchteten Prüfkriterien Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb – die in agilen Projekten nach Scrum oder Kanban faktisch nie zu vermeiden sind – sollen im neuen Modell keine Rolle mehr spielen.

Compliance-Abteilungen großer Unternehmen, die IT-Freelancer seit Jahren aus Risikoangst meiden oder in undurchsichtige Zwischenkonstruktionen drängen, könnten künftig wieder direkt beauftragen. Für einen Teil des Marktes wäre das ein echter, lang erhoffter Fortschritt.

Negative Stimmen aus der Community: „Gekaufte Rechtssicherheit“

Andere reagieren deutlich skeptischer. Häufig genannte Kritikpunkte aus der Community: „gekaufte Rechtssicherheit“, zusätzliche finanzielle Belastung ohne klaren Mehrwert, und die Befürchtung, dass strukturelle Probleme (unpraktikable Kriterien, intransparente Auslegung) im neuen System einfach fortgeschrieben werden.

Auffallend ist dabei: Selbst jene, die dem Modell grundsätzlich offen gegenüberstehen, fordern meistens das Gleiche: bessere Kriterien, mehr Praxisnähe, echten Vertrauensschutz für Bestandsselbständige.

Auch Fachanwalt Robert Gollwitzer beschäftigt sich intensiv mit dem Entwurf zur „Neuen Selbstständigkeit“ und gibt im Gespräch mit freelancermap Folgendes an:

Default Quote
Es bleibt abzuwarten, ob die „neue Selbständigkeit“ letztendlich so kommen wird. Würde sie so kommen, wie im Referentenentwurf vorgesehen, wäre die „neue Selbständigkeit“ ein Weg, sich mehr Rechtssicherheit zu erkaufen. Hier würden dann aber die Fragen der Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von der abhängigen Beschäftigung und die Frage der Beitragspflicht in der Rentenversicherung durcheinandergeworfen.

Robert Gollwitzer
Fachanwalt bei Link Siry Rechtsanwälte

Fazit: Richtiger Impuls, falsche Architektur

Der Impuls hinter der „Neuen Selbständigkeit“ ist verständlich. Das Statusfeststellungsverfahren ist dysfunktional, die Rechtsunsicherheit real, der Handlungsbedarf dringend. Doch der vorliegende Entwurf löst das Problem nicht, er verschiebt es. Statt das bestehende System für alle zu reformieren, schafft er ein Parallelmodell, das Rechtssicherheit an Kaufkraft knüpft.

Das ist keine Reform, sondern eine Verhandlungsposition. Und die Schwachen in dieser Verhandlung – Gründer in der Aufbauphase, Selbständige mit schwankendem Einkommen, Spezialisten, die aus gutem Grund höchstpersönlich leisten – könnten am Ende doppelt zahlen: einmal durch den Marktdruck, der sie ins neue System zwingt, und einmal durch Beiträge, die ihre wirtschaftliche Realität ignorieren.

Was es stattdessen braucht: eine echte Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Klare, praxistaugliche Kriterien für alle. Rechtssicherheit als Standard, nicht als Sonderstatus.

Statt das bestehende Statusrecht zu modernisieren, schafft der Entwurf einen parallelen Sondertatbestand mit privilegierten Kriterien, aber zusätzlicher Beitragspflicht.

Was Freelancer jetzt konkret tun sollten

Unabhängig davon, ob und wie die „Neue Selbständigkeit“ kommt: Die aktuelle Situation macht deutlich, dass eine saubere Dokumentation der eigenen Tätigkeit heute wichtiger denn je ist. Wer frühzeitig handelt, ist besser geschützt – sowohl im alten als auch in einem möglichen neuen System.

Verträge prüfen: Bestehende Verträge sollten auf Formulierungen hin analysiert werden, die auf ein Weisungsverhältnis hindeuten könnten – z. B. feste Arbeitszeiten, Anwesenheitspflichten oder Eingliederung in die Betriebsstruktur des Auftraggebers.

Projektstruktur dokumentieren: Wer mehrere Auftraggeber hat, Werbung betreibt und unternehmerisches Risiko trägt, sollte das nachvollziehbar festhalten. Screenshots, Rechnungen, Angebote und Korrespondenz können im Streitfall entscheidend sein.

Außenauftritt stärken: Eine sichtbare Präsenz am Markt – Website, LinkedIn-Profil, Referenzen – unterstreicht die unternehmerische Tätigkeit und kann im Statusfeststellungsverfahren relevant sein.

Mehrere Auftraggeber aufbauen: Wer dauerhaft für nur einen Auftraggeber tätig ist, trägt ein erhöhtes Risiko. Diversifizierung kann wirtschaftlich sinnvoll sein, vor allem aber ist es auch rechtlich entlastend.

Rechtliche Beratung einholen: Wer sich im Graubereich bewegt oder ein größeres Projekt mit einem einzigen Auftraggeber plant, sollte frühzeitig spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wer sich tiefer mit dem Thema beschäftigen möchte oder für die eigene Situation juristische Orientierung sucht, findet bei Robert Gollwitzer weitere Einordnungen und Beiträge unter anderem auf LinkedIn.

FAQ

Die „Neue Selbständigkeit“ ist ein geplanter neuer Rechtsstatus, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einführen möchte. Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit für Freelancer und Unternehmen zu schaffen und die Unsicherheiten rund um das Thema Scheinselbständigkeit zu reduzieren.

Künftig sollen Selbständige wählen können: entweder das bisherige System mit Statusfeststellungsverfahren oder den neuen Status mit eigenen Kriterien. Die Reform soll insbesondere projektbasierte Zusammenarbeit erleichtern.

Viele Selbständige und Unternehmen leiden seit Jahren unter unklaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. Projekte werden abgesagt, Aufträge nicht vergeben oder ins Ausland verlagert, weil Auftraggeber rechtliche Risiken vermeiden wollen.

Das bisherige Statusfeststellungsverfahren gilt häufig als langwierig, schwer nachvollziehbar und in seiner Bewertung unberechenbar. Gerade für Freelancer in dynamischen Branchen wie IT, Beratung oder Interim Management ist das ein erhebliches Wachstumshemmnis.

Der größte potenzielle Vorteil liegt in einer höheren Planungssicherheit. Bestimmte bisher kritische Prüfkriterien – etwa Weisungsgebundenheit oder organisatorische Eingliederung – sollen im neuen Modell weniger relevant sein.

Das könnte vor allem modernen Arbeitsformen helfen, etwa agilen Projektstrukturen, Remote-Zusammenarbeit oder spezialisierten Beratungsmandaten. Unternehmen könnten wieder eher direkt mit Freelancern arbeiten, ohne auf komplizierte Zwischenlösungen ausweichen zu müssen.

Nach dem aktuellen Entwurf sollen mindestens drei von fünf Kriterien erfüllt sein. Ein Pflichtkriterium ist dabei die Möglichkeit, eine Vertretung einzusetzen. Weitere Merkmale betreffen unternehmerisches Risiko, Marktauftritt, typische Betriebsausgaben oder die Arbeit für mehrere Auftraggeber.

Problematisch ist jedoch, dass viele dieser Kriterien Interpretationsspielraum lassen. Begriffe wie „Werbung am Markt“ oder „unternehmertypische Ausgaben“ sind nicht eindeutig definiert und könnten neue Unsicherheiten schaffen.

Kritiker bemängeln vor allem, dass Rechtssicherheit an zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt werden soll. Wer den neuen Status nutzt, müsste auf einen Großteil seiner Umsätze Rentenbeiträge zahlen – allein und ohne Arbeitgeberanteil.

Dadurch könnte ein Zwei-Klassen-System entstehen: Wer finanziell stark genug ist, kann sich den neuen Status leisten. Wer geringere Einnahmen hat oder sich in der Gründungsphase befindet, gerät dagegen wirtschaftlich unter Druck.

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