AWV-Meldepflicht | Definition & Regeln | Freelancer Wiki

Was ist die AWV-Meldepflicht?

7. Juni 2021 / 5 Min /

Wer eine Überweisung ins Ausland tätigt, beziehungsweise erhält, findet auf dem Kontoauszug die AWV-Meldepflicht. Hierbei handelt es sich um eine Meldepflicht, die eine zusammenfassende Meldung ausländischer Umsätze zu statistischen Zwecken darstellt.

Definition: Was ist die AWV-Meldepflicht?

AWV steht als Abkürzung für die Außenwirtschaftsverordnung. Die Meldepflicht für den Erhalt und die Überweisung von Auslandsbeträgen ist in Deutschland im §11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) geregelt. Es dient primär der Erfassung und Kontrolle des Außenwirtschaftsverkehrs.

Tätigt jemand eine Überweisung ins Ausland oder erhält einen Betrag aus dem Ausland, findet derjenige auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Meldenummer Bundesbank: (0800)1234-111“. Dieser Hinweis vermerkt die Meldepflicht für ausländische Transaktionen.

AWV Meldepflicht Anforderungen
Merkmale der AWV-Meldepflicht

Wann müssen Zahlungen an die Bundesbank gemeldet werden?

Die Meldepflicht dient zur Erfassung von Zahlungsströmen in das Ausland. Hierbei ist es unabhängig davon, ob es sich um Drittländer wie die USA oder die Türkei handelt, sondern gilt auch für Zahlungen aus und nach EU-Mitgliedsstaaten. Aus den erfassten Daten werden regelmäßige Zahlungsbilanzen von der Bundesbank veröffentlicht.

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Grundsätzlich müssen alle Auslandszahlungen ab einem Betrag von 12.500 € an die Bundesbank gemeldet werden. Unabhängig davon, ob das Geld empfangen oder versendet wird, müssen jene Personen mit dem gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland die ein- und ausgehenden Zahlungen melden.

Was gilt als Zahlung?

Neben klassischen Überweisungen in Euro oder Fremdwährungen sind die folgenden Zahlungsmittel für die AWV-Meldepflicht von Relevanz:

  • Barzahlungen
  • Schecks
  • Lastschrifteinzüge
  • Aufrechnungen & Verrechnungen
  • Zahlungen über Transfer-Dienstleister wie z.B. PayPal oder Wester Union

Wenn ein Vermerk zur AWV-Meldepflicht auf dem Kontoauszug besteht, heißt das nicht zwingend, dass die Transaktion gemeldet werden muss. Die meisten Banken weisen ihre Kunden bei allen Auslandsüberweisungen darauf hin. Ist der Betrag der Überweisung unter der Grenze von 12.500 €, so kann der Hinweis problemlos ignoriert werden.

Rechtliche Folgen: Was passiert, wenn man der AWV-Meldepflicht nicht nachgeht?

Unabhängig davon, ob die Meldepflicht bewusst ignoriert oder vergessen wurde, bei Nichtmeldung drohen Strafen und Bußgelder. Die genaue Höhe des Bußgelds liegt im Ermessen der Behörden, kann aber bis zu einer Höhe von 30.000 € pro Verstoß betragen.

Was passiert, wenn die Meldepflicht „nur“ vergessen wurde?

Vermieden werden kann die Strafe nur durch rechtzeitige Selbstanzeige. Ist das Bußgeldverfahren jedoch bereits eingeleitet, sollte schnellstmöglich ein Rechtsbeistand zu Rate gezogen werden.

Wie kann ich meine Überweisung melden?

Das Melden einer Zahlung geht prinzipiell einfach. Handelt es sich um einen privaten Transfer, kann die Meldung von Privatpersonen telefonisch oder via E-Mail erfolgen. Wichtig ist es hierbei zu beachten, dass die AWV-Meldung von der Person selbst an die Bundesbank überbracht werden muss. Die private Hausbank oder der genutzte Dienstleister erbringt eine solche Leistung nicht. Unternehmen hingegen können selbst entscheiden, ob sie die Meldung per E-Mail oder über ein Meldeportal einreichen.

Die sogenannte Z4-Meldung muss bis zum siebten Tag des Folgemonats eingegangen sein. Geht also am 25. August.2021 eine meldepflichtige Überweisung aus dem Ausland ein, muss diese bis zum 7. September gemeldet werden.

AWV-Meldung via Telefon

AWV-Meldungen können als Privatperson bequem via Festznetzanruf gemeldet werden. Hierfür gibt es eine kostenlose Hotline, die von Service-Mitarbeitern betreut wird, sodass die Meldung Schritt für Schritt sichergestellt wird. Die Melde-Hotline ist werktags zwischen 9 und 15 Uhr unter der Nummer (0800) 1234-11 erreichbar. Sollte kein Zugang zu einem Festnetztelefon möglich sein, kann die Bundesbank alternativ unter der Nummer +49 6131 377 4790 erreicht werden.

AWV-Meldung via E-Mail

Für Privatpersonen als auch für Unternehmen, die regelmäßige Meldungen abgeben müssen, bietet sich die Meldung per E-Mail an. Auf diese Weise können mehrere Meldungen erstellt und somit der Aufwand reduziert werden. Zusätzlich kann hierbei das Warten in der Telefon-Hotline vermieden werden.

Folgende Details müssen, unabhängig davon um welche Art Transaktion es sich handelt, gemeldet werden:

  • Vollständiger Name
  • Empfänger- bzw. Absender
  • Zweck der Überweisung oder des Erhalts
  • Geldbetrag
  • Meldenummer
  • Kontaktdaten im Falle von Rückfragen

Die Bundesbank stellt ein Merkblatt bereit, welches die notwendigen Angaben erläutert. Da das Formular nicht festgelegt ist, dient es der Orientierung, sodass eine Auswertung der Z4 Meldungen problemlos erfolgen kann.

Unter der Meldenummer wird eine im Voraus beantragte Nummer verstanden. Das Formular hierzu kann bei der Bundesbank beantragt werden. Ist diese beantragt, kann die ausgefüllte Meldung ganz einfach per E-Mail an szawstat-dtazv@bundesbank.de versendet werden. Privatpersonen können die Meldenummer 00999995 verwenden.

AWV-Meldung via Meldeportal

Zur Erleichterung des Meldeprozesses hat die Bundesbank ein elektronisches Meldeportal zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise können elektronische Meldungen auch für mehrere Transaktionen in XML oder CSV-Dateien gleichzeitig erstellt werden. Da die Registrierung im Portal mit einem Zusatzaufwand verbunden ist, lohnt sich das Portal meist nur für Personen mit kontinuierlichem Meldebedarf, weshalb Privatpersonen die Meldung via Telefon empfohlen wird.

Welche Arten von AWV-Meldungen gibt es?

Für Standardanlässe muss eine sogenannte Z4-Meldung abgegeben werden. Für einige Unternehmen und Privatpersonen kann es jedoch vorkommen, dass sie im Zusammenhang mit ihrer Finanztransaktion eine andere der vielen vorhandenen AWV-Meldungen abgeben müssen. Die folgende Tabelle zeigt die meistgenutzten AWV-Meldeformen.

Anlage Z-4Ein- & ausgehende Zahlungen für Dienstleistungen, Übertragungen, Kapitaltransaktionen, Transithandel oder Direktinvestitionen
Anlage Z8 Einnahmen und Ausgaben der Seeschifffahrt
Anlage Z-10Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr
Anlage K-3Vermögen von Inländern im Ausland (Deutsche Direktinvestitionen im Ausland)
Anlage K-4Vermögen von Ausländern im Inland (Ausländische Direktinvestitionen in Deutschland)
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