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Freelancer im Brexit – wie geht’s weiter?

3. Februar 2020 / 5 Min /

In der Nacht vom 31.1.2020 hat das Vereinigte Königreich im Rahmen des Brexit die Europäische Union offiziell verlassen. Die britische Regierung will in den kommenden elf Monaten die Beziehung mit der EU regeln und Gesetze und Abkommen neu verhandeln. Doch was bedeutet das für Freelancer und Selbständige aus der EU?

Fest steht, dass bis zum 31.12.2020 die sogenannte „Transition Period“ anhält. So lange bleiben die EU-Rechte und Abkommen mit Großbritannien bestehen und das Vereinigte Königreicht bleibt Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion.

Als EU-Bürger leben und arbeiten in Großbritannien

Die Aufenthalts- und Arbeitsmarktzugangsrechte in Großbritannien bleiben ebenfalls mindestens bis zum 31.12.2020 unverändert. Das bedeutet, dass EU Freelancer weiterhin ohne Visum nach Großbritannien einreisen, dort leben und arbeiten dürfen.

Wer nach der Transition Period als Freelancer in Großbritannien leben und arbeiten will, muss als Bürger der EU und des EWR (und der Schweiz) im Rahmen des EU Settlement Scheme bis zum 31.12.2020 einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung (Settlement Status) stellen. Ist der Antrag erfolgreich, werden entweder der Pre-Settled Status oder der Settled Status vergeben.

„Sie können nicht wählen, welchen Status Sie beantragen.

Welcher Status Ihnen zuerkannt wird, ist abhängig davon, wie lange Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung im Vereinigten Königreich gelebt haben.

Abhängig von dem Ihnen zuerkannten Status haben Sie unterschiedliche Rechte.“

www.gov.uk

Beide Status berechtigen zum:

  • Arbeiten im Vereinigten Königreich
  • Anspruch auf den staatlichen Gesundheitsdienst NHS
  • Einschreiben an einer Bildungseinrichtung oder Fortsetzen des Studiums / der Ausbildung
  • Bezug öffentlicher Gelder wie Sozialleistungen oder Renten, sofern ein Anrecht besteht
  • Ein- und Ausreisen aus dem Vereinigten Königreich

Der Settled Status

Den Settled Status (dauerhafter Status) erhält, wer vor dem 31.12.2020 nach Großbritannien gezogen ist und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Vereinigten Königreich gelebt hat.

Wer den Settled Status hat, darf so lange bleiben, wie er möchte und hat ebenfalls das Recht, einen Antrag auf die britische Staatsbürgerschaft zu stellen.

Der Pre-Settled Status

Den Pre-Settled Status (vorgelagerter dauerhafter Status) erhält, wer vor dem 31.12.2020 nach Großbritannien gezogen ist und weniger als fünf Jahre ununterbrochen im Vereinigten Königreich gelebt hat.

Der Pre-Settled Status berechtigt zu fünf Jahren Aufenthalt in Großbritannien und anschliessendem Beantragen des Settled Status.

Mit dem Test auf der Website der englischen Regierung kann schnell geprüft werden, welche Maßnahmen in welcher Situation ergriffen werden müssen.

EU-Bürger als Freelancer in Großbritannien

Der Brexit hat nicht nur Auswirkungen auf die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als Freelancer, sondern auch auf weitere Bereiche.

Freelancerinnen und Freelancer im Brexit.
Verschiedene Faktoren sind zu beachten für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die als Freelancer in Großbritannien tätig sind. (Bildquelle: Unsplash / Dylan Gillis)

Das Mehrwertsteuersystem ist EU-weit vereinheitlicht. Mit dem Austritt aus der Europäischen Union fällt Großbritannien aus diesem System heraus. Freelancer müssen daher zukünftig mit größeren administrativen Aufwänden rechnen, wenn es um die Abrechnung von Mehrwertsteuern geht.

Handelsmarken, die unter EU-Recht für geistiges Eigentum registriert sind, müssen zukünftig separat in Großbritannien registriert werden, um dort geschützt zu sein. Freelancer müssen dies bedenken und werden unter Umständen auch dort Mehraufwände haben.

Auch finanziell kann sich die Situation für EU Freelancer ändern. Passt sich Großbritannien nicht dem in der EU gültigen Sozialversicherungssystem an besteht die Gefahr, dass Freelancer sowohl im Vereinigten Königreich als auch im Heimatland sozialversicherungspflichtig sind und somit doppelt Beiträge zahlen müssen.

Als EU-Bürger eine Firma gründen in Großbritannien

Während der Transition Period gelten bis zum 31.12.2020 für EU-Bürgerinnen und -Bürger bei Neugründungen die bisherigen Regeln. Das bedeutet: als EU-Bürger braucht man keine spezielle Berechtigung um eine Firma zu gründen. Wie dies nach der Transition Period geregelt wird, ist noch unklar. Sollte Großbritannien als ein Drittland behandelt werden, werden zukünftige Gründer unter Umständen ein Visum benötigen.

Es gibt zur Zeit verschiedene Visa-Typen, die zur Gründung eines neuen Unternehmens in Großbritannien berechtigen. Für Unternehmer zum Beispiel das Start-up Visum, das Innovator Visum oder das Investor Visum.

Das Start-up Visum berechtigt zum Aufenthalt für zwei Jahre – sofern eine realisierbare, innovative Businessidee vorliegt.

Das Innovator Visa setzt zudem vorhandene Investitionsgelder von £ 50´000 sowie ein sogenanntes Endoresment einer relevanten Institution voraus. Das Investor Visa erfordert Zugriff auf £ 2´000´000 Investitionsgelder sowie die Erfüllung von Zusatzkriterien. und Bei beiden Visa ist außerdem der Nachweis von ausreichenden Englischkenntnissen zu erbringen.

Sollte es zu einem gesonderten Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien kommen, sind andere Möglichkeiten der Firmengründung für Bürger der EU-Mitgliederstaaten möglich. Die britische Regierung prüft zudem auch die aktuelle Einwanderungsstrategie.

Fazit

Wer nach der Transition Period in Großbritannien leben und arbeiten will, muss sich bis zum 31.12.2020 um eine Aufenthaltserlaubnis bewerben. Wie der Antrag auf Aufenthaltsrecht nach diesem Zeitpunkt aussehen wird, ist noch nicht geregelt.

Außerdem sollten sich EU-Staatsangehörige, die im Vereinigten Königreich als Freelancer arbeiten, einen Überblick über potenzielle Änderungen nach der Transition Period verschaffen. Mögliche Veränderungen sind bei den Steuern, bei der Registrierung von geistigem Eigentum und im Sozialwesen denkbar.

Der Schritt in die Selbständigkeit in Großbritannien ist noch bis zum 31.12.2020 wie gewohnt möglich. Wer sich nach der Transition Period in Großbritannien selbständig machen und als Freelancer durchstarten will, muss sich gedulden. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind noch nicht abschließend definiert und hängen von einem möglichen Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien ab.

Alle Infos zum Brexit finden Sie auf gov.uk.

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