Berufsunfähigkeitsversicherung - steuerlich absetzbar? - Freelancer Blog

Berufsunfähigkeitsversicherung – steuerlich absetzbar?

23. November 2023 / 4 Min /

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können steuerlich geltend gemacht werden. Vielen Verbrauchern ist dies leider gar nicht bewusst.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine sogenannte Vorsorgeversicherung, welche steuerlich berücksichtigt werden muss. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss auch, dass die BU-Rente, falls der Versicherte sie benötigt und daher ausbezahlt bekommt, ebenfalls in der Steuererklärung anzugeben ist. Das Online-Portal „Berufsunfähigkeitsversicherungen-Vergleich“ informiert über steuerliche Vorteile durch Beiträge zur BU-Versicherung und über Möglichkeiten, diese Steuervorteile durch solch eine Versicherung noch zu verbessern.

BU als Vorsorgebeitrag absetzbar

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können, ebenso wie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung oder zur Pflegeversicherung als Vorsorgebeiträge steuerlich abgesetzt werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die gesamte Summe der Vorsorgebeiträge im Falle von Arbeitnehmern 1.900 Euro, im Falle von Selbstständigen, Freiberuflern und Existenzgründern 2.800 Euro, pro Jahr nicht überschreiten darf. Alle darüber liegenden Vorsorgeaufwendungen werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Hat der BU-Versicherte diese Höchstgrenze bereits durch seine Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, macht es natürlich wenig Sinn, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich noch in seiner Steuererklärung anzugeben.

Zusätzliche Steuerentlastung bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Eine zusätzliche steuerliche Entlastung kann der Versicherte jedoch erreichen, wenn er seine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abschließt. Wird nämlich die BU mit einer anderen Vorsorgeform, zum Beispiel einer privaten Altersvorsorge, kombiniert, so erhöhen sich die steuerlich absetzbaren Beträge um ein Vielfaches.

Steuern sparen mit BU und Rürup

Insbesondere, wenn es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge handelt. Denn wird die BU-Versicherung mit einer Rürup Rente kombiniert, so steigt der steuerlich geltende Höchstbeitrag für beide Produkte zusammen auf bis zu 20.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 40.000 Euro für verheiratete Ehepartner. Im Vergleich zu 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro ist hier nun wirklich genug Raum für die steuerliche Geltendmachung der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Arbeitnehmer sparen Steuern mit der Verbindung von BU und Direktversicherung. Allerdings ist die Rürup Rente eher für Selbstständige und Gutverdiener interessant. Aber auch der „normale“ Arbeitnehmer kann mit Hilfe der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Zusammenspiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich Geld sparen. Denn die Beiträge zur Direktversicherung der bAV werden aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers genommen, gleiches gilt auch für die Beiträge, die für eine BUZ aus Direktversicherung und BU-Versicherung gezahlt werden.

Wendet ein Arbeitnehmer aus seinem Bruttogehalt beispielsweise 400 Euro für eine solche BUZ auf, so kostet ihn diese Vorsorge, die seiner BUZ im vollen Umfang zugutekommt, lediglich 232 Euro seines eigentlichen Bruttogehaltes.

Wann lohnt sich die steuerliche Geltendmachung nicht?

Die steuerliche Geltendmachung von reinen BU-Beiträgen lohnt sich meist erst ab einem bestimmten Einkommen oder einer Veränderung des Familienstandes. So kann sich beispielsweise ein alleinstehender Arbeitnehmer, der pro Jahr ein Gehalt von unter 20.000 Euro bezieht, die Angabe seiner BU-Beiträge in der Steuererklärung sparen.

Denn der Aufwand lohnt sich für ihn nicht, da er bereits den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag mit seinen Aufwendungen für Pflege- und Krankenversicherung voll ausschöpft. Ändert sich der Familienstand unseres Beispielarbeitnehmers jedoch, steigt sein Einkommen oder schließt er seine Berufsunfähigkeitsversicherung als BUZ ab, wird die Angabe der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung für ihn wieder deutlich interessanter.

Berufsunfähigkeitsrente muss steuerlich angegeben werden

Auch wenn es an sich schon schlimm genug ist, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können und darum auf die BU-Rente angewiesen zu sein, sie muss trotzdem bei der Steuererklärung angegeben werden. Denn die Berufsunfähigkeitsrente ist im steuerrechtlichen Sinne ein Einkommen, auch wenn sie der Rentenempfänger nicht durch seinen Beruf erwirtschaftet. Denn die BU-Rente wird als abgekürzte Leibrente gesehen, was eine Versteuerung der BU-Rente notwendig macht.

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