Garantie, Mangel und Haftung bei Freelancern - Freelancer Blog

Garantie, Mangel und Haftung bei Freelancern

21. März 2017 / 3 Min /

Immer mehr Unternehmen nehmen gelegentlich oder regelmäßig die Leistung von Freelancern in Anspruch. Dabei müssen sich Freiberufler die Frage stellen: Hafte ich bei Mängeln und wenn ja: Kann bzw. muss ich als Freelancer Garantie geben? Antworten zur Haftung als Freelancer finden Sie im Anschluss.

Die Haftung als Freelancer ist ein interessantes, aber zu selten diskutiertes Thema. Viele Freiberufler sind der Ansicht, dass sie die Haftung zu einem großen Teil ausschließen oder auf den Auftraggeber abwälzen können – ganz so einfach ist es nicht.

Die Haftung als Freiberufler

Das deutsche Recht ist bezüglich der Schäden, für die man als Freelancer verantwortlich ist, deutlich: man haftet für diese. Im Vertragsrecht ist von der Pflichtverletzung die Rede. Sie beschreibt eine Handlung, die zur Schädigung eines Partners führt. Dabei kann es sich handeln um:

  • den Verstoß gegen Datenschutzvorschriften,
  • das Verpassen von Fristen oder Terminen,
  • den Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung oder
  • den fehlenden Hinweis auf drohende Schäden

Sie haften für solche Schäden, wenn diese nachweislich entstanden, in vollem Umfang. Eine fahrlässige Handlung kann hierbei vorliegen, sobald Sie nicht sorgfältig genug waren oder fachliche Fehler begangen haben.

Haftungsbeschränkung: Haftung vertraglich limitieren

Die Haftung als Freiberufler kann vertraglich limitiert werden, entweder durch den Ausschluss von Fahrlässigkeit oder indem man die Haftungshöhe limitiert. Letzteres ist nur sinnvoll, wenn man eine Berufshaftpflichtversicherung besitzt und die Höchstsumme an den in der Police festgelegten Wert anpasst.

Achtung: Die Haftungsbeschränkung muss mit jedem Kunden individuell ausgehandelt werden. Ein Ausschluss der Haftung für Vorsatz ist natürlich nicht möglich, dennoch muss diese Formulierung in den Vertrag aufgenommen werden.

Als Freelancer Vertrauen verdienen

Viele Freiberufler können Kunden nur von sich überzeugen, wenn sie ihnen gewisse Garantien geben. Diese können verschiedener Natur sein: Ein Portfolio mit zufriedenen Kunden macht durchaus einen guten Eindruck. Weitaus besser ist aber eine Berufshaftpflichtversicherung, die zur Tätigkeitsbranche passt:

  • IT
  • Onlineshop
  • Marketing
  • Beratung
  • Markt- und Meinungsforschung
  • Blogging
  • Journalismus

Fast alle Bereiche und Haftungsrisiken werden von Anbietern inzwischen abgedeckt.

Vorsicht: Die Haftung als Freiberufler kann über die klassische Berufshaftpflicht hinausgehen. Prüfen Sie, ob es durch Ihre Arbeit zu Personen- oder Sachschäden kommen kann: in diesem Fall müssen Sie die Berufshaftpflichtversicherung mit einer Betriebshaftpflicht kombinieren.

Haftung bei der Kundenbindung

Die Haftung als Freelancer spielt nicht nur bei der Existenzsicherung im Falle eines Schadens eine große Rolle. Freelancer können die Vertragsaushandlung und Berufshaftpflicht als Instrument bei der Kundenbindung nutzen.

Eines ist sicher: Ein Freiberufler, der gut versichert ist, macht von Anfang an einen seriösen Eindruck. Informiert er potenzielle oder aktuelle Kunden umfassend über den Umfang seiner Versicherung, wirkt er zusätzlich sehr professionell.

Sie steigern somit Ihre Chance auf neue Projekte und eine langfristige Zusammenarbeit. Letztere ist ein wichtiger Beitrag zur eigenen Existenzsicherung, schließlich erspart bzw. erleichtert man sich die Suche nach neuen Kunden und Aufträgen.

Haftung bei Mängeln

Entgegen der häufigen Annahme gilt, dass Sie auch als Freelancer für Mängel haften. Sie sollten sich sowohl vertraglich als auch mit einer passenden Police absichern. Eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung schützt gegen ernst zu nehmende Schäden sowie einen drohenden finanziellen Ruin.

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